Saarbrucken Kindergeld Wie Viel Bekommt Man 2019
Kurze Zusammenfassung zum Kindergeld
Wer erhält Kindergeld?
Kindergeld bekommen in der Regel die Familie, also Eltern, Großeltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, bei denen ein Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Für das erste und zweite Kind erhalten Berechtigte 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind zahlt der Staat 235 Euro. Der Antrag ist per Formular oder online bei der Familienkasse zu stellen.
Bis wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet es sich danach noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, kann der Anspruch noch bis zum 25. Lebensjahr bestehen bleiben.
Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum eines Kindes sicherstellen soll. Das Kindergeld wird monatlich an einen Berechtigten ausgezahlt. Derzeit [Stand: 2017] beträgt das Kindergeld für ein bis zwei Kinder jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.
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Was ist Kindergeld?
Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens. Es wird in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Dieses umfasst u. a. den Bedarf für Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung des Kindes. Wird das Kindergeld dafür nicht benötigt, dient es der Familienförderung.
Besonders einkommensschwache Familien profitieren vom Kindergeld. Der Kinderfreibetrag kommt eher Familien mit einem hohen Einkommen zugute. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie und Ihre Familie günstiger ist.
Ergibt sich bei der sogenannten Günstigerprüfung, dass der Steuervorteil beim Kinderfreibetrag höher ist als beim Kindergeld, entfällt der Kindergeldanspruch. Dann wird stattdessen der Kinderfreibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.
Das Kindergeld ist in zwei Gesetzen geregelt: dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz. Dabei erhalten alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllen, die Leistung nach dem Einkommensteuergesetz.
Liegt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kindergeldberechtigten außerhalb von Deutschland, kann dieser einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben. Besteht ein Anspruch nach beiden Gesetzen, hat das Einkommensteuergesetz immer Vorrang vor dem Bundeskindergeldgesetz.
Anspruch auf Kindergeld: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Anspruchsberechtigte sind grundsätzlich die Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern des Kindes. Nehmen Stief- oder Großeltern das Kind in ihren Haushalt auf, können auch sie Kindergeld beantragen. Das Kindergeld wird dabei nur an einen Elternteil ausgezahlt.
Auch wenn die Eltern zusammenleben, müssen Sie im Vorfeld bestimmen, welcher Elternteil kindergeldberechtigt ist und die Leistung erhält. Treffen die Eltern keine Einigung, können sie eine Entscheidung beim Familiengericht beantragen.
Lebt das Kind in einer Großfamilie, sind vorrangig die Eltern kindergeldberechtigt. Verzichten diese allerdings schriftlich darauf, können auch die im Haushalt lebenden Großeltern die staatliche Leistung beziehen.
Wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt oder außerhalb des Elternhauses stationär in einer Jugendhilfemaßnahme untergebracht wird, ist die Person kindergeldberechtigt, die dem Kind Unterhalt zahlt. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen ist das die Person, die den meisten Unterhalt zahlt.
Wie Sie Kindergeld beantragen
Anspruchsberechtigte können einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen.
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, sind Sie nach § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, Änderungen Ihrer Verhältnisse und denen Ihrer Kinder unverzüglich mitzuteilen, sofern der Kindergeldanspruch davon betroffen ist.
Dies gilt auch, wenn Sie Sozialleistungen beziehen, auf die das Kindergeld angerechnet wird.
Fordert die Familienkasse das Kindergeld nämlich zurück, erhalten Sie keine Sozialleistungen für die zurückliegenden Monate.
Zudem kann eine Verletzung der Mitwirkungspflichten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen. Eine Verfolgung dieser ist nicht ausgeschlossen.
Wenn Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen, sollten Sie unbedingt alle nötigen Unterlagen einreichen, damit die Bewilligung schneller vonstatten geht. Dazu benötigen Sie folgende Nachweise:
- Geburtsurkunde des Kindes als Kopie
- Steueridentifikationsnummer von Ihnen und Ihrem Kind
- Kindergeldnummer (falls vorhanden)
- Bankverbindung (BIC/IBAN)
Zudem müssen Sie einen Kindergeldantrag sowie die „Anlage Kind" ausfüllen. Diesen können Sie auch online bei der Familienkasse ausfüllen. Die Unterlagen und den Antrag schicken Sie dann am besten gebündelt an die zuständige Familienkasse. Dies können Sie per Post oder via Fax tun. Eine persönliche Abgabe ist auch möglich.
Grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, dass die Familienkasse einen bis anderthalb Monate benötigt, um den Antrag zu bearbeiten. Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, sollten Sie den Antrag auf Kindergeld schnellstmöglich stellen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Wirksam ist der Antrag allerdings erst, wenn Sie die Geburtsurkunde nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse einreichen. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse dann bereits ab dem Monat der Geburt.
Können Sie das Kindergeld auch rückwirkend beantragen?
Kurz vor der Geburt sind die meisten Eltern noch damit beschäftigt, alle wichtigen Utensilien für den Nachwuchs zu besorgen. Nach der Geburt wird jede freie Sekunde dem Baby gewidmet, da es gewickelt, gefüttert oder bespaßt werden möchte. Da kann es schnell vorkommen, dass sie in dem ganzen Trubel den Kindergeldantrag vergessen.
Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Kindergeld gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) I nach vier Jahren. Sie können also rückwirkend für bis zu vier Jahre nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das Kindergeld gewährt die Familienkasse dann für jeden Monat, in welchem die Voraussetzungen zum Bezug von Kindergeld vorlagen.
Wichtig! 2018 änderten sich die Fristen für rückwirkende Anträge. Kindergeldberechtigte könnennur noch für sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. So sollen Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindert werden.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Regulär zahlt die Familienkasse das Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind in Deutschland, der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder in der Schweiz lebt.
Grundsätzlich kann der Anspruch auf Kindergeld allerdings auch noch nach dem 18. Geburtstag des Kindes bestehen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Voraussetzungen beim Kindergeld für volljährige Kinder
Der Anspruch auf Kindergeld kann noch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Absolviert das Kind erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum und erlangt dabei Kenntnisse, die als Grundlage zur Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, kann die Familienkasse das Kindergeld weiterhin zahlen.
Auch bei einer zweiten Ausbildung und einer eingeschränkten Beschäftigung kann der Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung weiterhin bestehen. Dazu darf das Kind allerdings nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Gleiches gilt auch für das Kindergeld bei einem Zweitstudium.
Kann die Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht begonnen werden, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kind sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Dies ist beispielsweise möglich, indem das Kind als ausbildungssuchend bei einer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet ist.
Leistet Ihr Kind den Bundesfreiwilligendienst oder einen ähnlichen Dienst ab, können Sie auch weiterhin Kindergeld beziehen.
Ist das Kind wegen einer Behinderung nicht dazu in der Lage, sich selbst zu unterhalten, kann ein Anspruch auf Kindergeld weiterhin bestehen. Dieser kann auch über den 25. Geburtstag hinaus bestehen, wenn die Behinderung davor eingetreten ist.
Interessant: In der Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann das Kindergeld von der Familienkasse weiterhin bezahlt werden. Haben Sie vorher eine Ausbildung beendet und wollen das Kindergeld beispielsweise im Studium ebenfalls beziehen, können Sie maximal vier Monate vor Studienbeginn und nach Ausbildungsende die Leistung weiterhin beziehen.
Bis Ende 2011 gab es beim Kindergeld eine sogenannte Einkommensgrenze. Volljährige Kinder durften nicht mehr als 8.004 Euro jährlich verdienen.
Überschritten sie die Einkommensgrenze beim Kindergeld, so erlosch der Kindergeldanspruch und das in dem Jahr bereits erhaltene Kindergeld mussten Sie zurückzahlen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten auch arbeitslose Kinder das Kindergeld. Dazu müssen sie allerdings bei einer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sein.
Wird Kindergeld auch gezahlt, wenn das Kind im Ausland lebt?
Sofern der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes außerhalb Deutschlands liegt, kann trotzdem ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller in Deutschland noch beschränkt steuerpflichtig ist, weil er inländische Einkünfte erzielt, aber im Ausland wohnt.
Damit ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht, muss der Antragsteller
- dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen,
- im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder kommandiert sein,
- als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein,
- Rente nach deutschen Vorschriften beziehen oder in einem Mitgliedstaat der EU wohnen.
Aber auch das Kind muss einige Voraussetzungen erfüllen. Ein Anspruch besteht nur, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in der EU bzw. der EWR hat.
Bei beschränkt Steuerpflichtigen kann der Anspruch auch bestehen, wenn das Kind in Deutschland keinen Wohnsitz hat, aber im ausländischen Haushalt seiner Eltern lebt, wie es beispielsweise bei einem Diplomaten der Fall sein kann.
Lebt das Kind in einem Staat, mit dem Deutschland ein Abkommen über soziale Sicherheit inkl. des Kindergeldbezugs getroffen hat, besteht u. U. ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld im Ausland. Zu diesen Ländern gehören Algerien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, der Kosovo, Montenegro, die Türkei, Marokko und Tunesien.
Wie viel Kindergeld wird ausgezahlt?
Die Höhe des Kindergeldes ist genau geregelt. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat derzeit 204 Euro [Stand: 2020]. Für das dritte Kind erhalten Eltern 210 Euro und für jedes weitere Kind bekommen Berechtigte 235 Euro. 2020 erhöhten sich die Kindergeldsätze erneut um zwei Euro pro Kind.
Bezüglich der Auszahlung vom Kindergeld fällt häufig der Begriff „Zählkind". Aber was ist ein Zählkind eigentlich? Haben Sie mehr als zwei Kinder und es leben nicht alle bei Ihnen, berechnet sich der Kindergeldanspruch dennoch für alle Kinder, sodass sich dieser erhöhen kann.
Beispiel: Dieter hat zwei Kinder mit seiner Ex-Frau Matilde. Diese leben auch bei seiner Ex-Frau im Haushalt. Dieter ist neu verheiratet mit Gisela und hat mir ihr zwei weitere Kinder. Die Kinder aus erster Ehe zählen beim Kindergeldanspruch von Dieter mit, obwohl seine Ex-Frau die Berechtigte ist. Aus diesem Grund bekommt er für seine beiden Kinder mit Gisela einmal 198 und einmal 223 Euro Kindergeld. Damit dies zum Tragen kommt, muss Dieter allerdings das Kindergeld beantragen.
Wann erfolgt die Zahlung von Kindergeld?
Beim Kindergeld erfolgt die Auszahlung durch die zuständigen Familienkasse. Diese überweist das Kindergeld monatlich an die Berechtigten. Den Auszahlungstermin für das Kindergeld legt im Vorfeld die Familienkasse fest. Ihren Auszahlungstermin können Sie anhand Ihrer Kindergeldnummer ermitteln.
Die Kindergeldnummer finden Sie entweder auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrem Kindergeldbescheid. Endet die Kindergeldnummer auf 0 oder 1, beginnt die Auszahlung am Anfang des Monats. Das letzte Drittel des Monats ist mit den Endziffern 8 und 9 erreicht.
Was können Sie tun, wenn Sie das Kindergeld nicht bekommen haben?
Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass Sie das Kindergeld nicht erhalten haben. Haben Sie den Antrag nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, kann die Familienkasse ihn nicht bearbeiten, sodass die Zahlung eventuell ausbleibt. Außerdem kann die Bearbeitung etwas länger dauern, sodass Sie vielleicht schon mit einer Zahlung gerechnet haben, diese allerdings erst im folgenden Monat auf dem Konto ist.
Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass Ihr Anspruch auf Kindergeld erloschen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Förderungshöchstdauer beim Kindergeld für Studenten erreicht ist oder die Erstausbildung abgeschlossen wurde.
Haben Sie kein Kindergeld erhalten, sollten Sie sich zunächst an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Familienkasse wenden. Dieser kann Ihnen mitteilen, welche Gründe es für die ausbleibende Zahlung gibt. So können fehlende Unterlagen schnell nachgereicht und der Sachverhalt geklärt werden.
Wird das Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet?
Aber wie verhält es sich mit dem Kindergeld, wenn die Eltern arbeitslos und auf ALG 2 angewiesen sind? In diesem Fall ist das Kindergeld als Einkommen zu betrachten.
Das bedeutet, dass das Jobcenter Kindergeld auf Hartz 4 anrechnet. Dies gilt allerdings nur solange, wie das Kind im gemeinsamen Haushalt mit seinen Eltern wohnt.
Ist das Kind volljährig und besitzt seinen eigenen Haushalt, können die Eltern das Kindergeld an Ihr Kind weiterleiten.
Sie müssen dabei nachweisen, dass das Geld auf Ihr Konto eingeht, Sie dies allerdings an das Kind auszahlen. In diesem Fall rechnet das Jobcenter das Kindergeld nicht auf den Regelsatz der Eltern an.
Übrigens müssen Sie auch beim Kindergeld eine Nachzahlung beim zuständigen Jobcenter angeben. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Juli 2016 [Az. S 63 AS 7815/16 ER] zufolge darf das Jobcenter Nachzahlungen vom Kindergeld allerdings nicht auf sechs Monate verteilt anrechnen.
Dies wurde damit begründet, dass es sich bei einer Kindergeldnachzahlung um eine regelmäßige Einnahme handelt und nicht um einmalige Einkünfte. Diese darf das Jobcenter dementsprechend nur im Monat des Zuflusses anrechnen. Dementsprechend kommt eine Verteilung des Einkommens nicht in Betracht.
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Staatliches Kindergeld: Steuervergütung für Familien
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Source: https://www.hartz4.de/kindergeld/
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